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Venus

Ohrkorrektur

Abstehende Ohren treten in den verschiedensten Variationen auf. Sie können ab dem 4.-5. Lebensjahr operiert werden. Der Eingriff kann in Vollnarkose oder örtlicher Betäubung durchgeführt werden, wobei bei Kleinkindern die Vollnarkose vorzuziehen ist. Im allgemeinen erfolgt die Behandlung bei Frau Dr. Biefel ambulant.

Die von ihr bevorzugte Operationstechnik besteht in einer Schwächung des Ohrknorpels und anschließender Fixierung der neu geschaffenen Ohrform mittels Nähten. Die Hautnarbe befindet sich auf der Rückseite des Ohres und damit im Verborgenen.

Da Kinder unter den Hänseleien ihrer Kameraden sehr leiden und auch psychischen Schaden hierdurch nehmen können, wird die Behandlung in der Regel bis zum 14. Lebensjahr von den Krankenkassen bezahlt.

Es gibt eine Vielzahl anderer angeborener und erworbener Deformitäten der Ohren wie ausgerissene Ohrläppchen, zu große Ohrläppchen, zu große Ohrmuscheln, Spitzohren, unfall- oder tumorbedingte Teil- oder Totalverluste der Ohrmuscheln, angeborenes Fehlen eines Teils oder des gesamten Ohres. Jede Form dieser Deformitäten erfordert eine spezielle Operationstechnik.

Ist ein Ohrloch durchgerissen, so entsteht durch ein einfaches Vernähen der Rissstelle ein herzförmiges Ohrläppchen, das nicht selten bald wieder ausreißt. Um dem vorzubeugen, ist es sinnvoll, bei der Rekonstruktion des Ohrläppchens Z-Plastiken in besonderer Weise zu kombinieren. Es handelt sich hierbei um einen kleinen Eingriff, der in örtlicher Betäubung ambulant durchgeführt werden kann und nur sehr geringe Schmerzen verursacht.

Ähnlich verhält es sich, wenn Ohrläppchen durch das Tragen schwerer Ohrringe in unästhetischer Weise ausgezogen oder in seltenen Fällen von Geburt an zu groß sind und deshalb verkleinert werden.

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Inhalt, Grafik und Layout © 2006 Klinik für Plastisch-Ästhetische Chirurgie Heilbronn.